Durch Schadsoftware, einen sogenannten Trojaner, mit dem der Privatrechner des Beamten verseucht war, hatte eine Hackergruppe über einen Zeitraum von zwei Jahren Zugriff auf sämtliche Inhalte des PC und somit auch auf E-mails und Dokumente des privaten E-Mailpostfachs. Mit diesen Worten wird das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt zitiert.
Automatische Mailweiterleitungen befüttern private E-Mailpostfächer unkontrollierte mit jeglichem dienstlichen Informationsaustausch, ohne das der Faktor "Mensch" hierbei nochmals entscheidet, welche Inhalte so sicherheitskritisch sind bzw. gegen den allgemeinen Datenschutz, dass sie die grenzen des gesicherten internen Firmen-Netzwerks nie verlassen dürfen.
Auch durch die Dienstvereinbarung zur Nutzung von Arbeitsplatzcomputern (Würzburger Diözesanblatt 156 (2010) Nr. 13 vom 01.07.2010) ist die automatische Weiterleitung von E-Mails zu nicht-dienstlichen Konten untersagt, wie die EDV-Stelle in ihren Handreichungen zur Dienstvereinbarung erläutert (hier im Anhang als Download verfügbar).
Einige Landeskriminalämter weisen laut Zeitungsberichten nun nochmals dediziert per Dienstanweisung ihre Mitarbeiter darauf hin, dass die "Weiterleitung von dienstlichen E-Mails auf private E-Mail-Adressen untersagt ist". Im geschilderten Fall kommt dies leider etwas zu spät.
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